Parkplatzsuche.at behält sich das Recht vor, Anzeigen die nicht den Richtlinien entsprechen, kommentarlos zu bearbeiten oder zu entfernen. Etwaige geleistete Zahlungen werden bei Verstoß gegen diese Richtlinien nicht rückerstattet.
1. Benutzerkonto
Pro Person ist nur ein Benutzerkonto zulässig. Sollte eine Person mehrere Benutzerkonten verwenden, behält sich Parkplatzsuche.at das Recht vor, diese ohne Vorwarnung zu deaktivieren oder zu einem Benutzerkonto zusammenzulegen.
2. Inhalt
Anzeigen auf Parkplatzsuche.at dürfen lediglich Objekte bewerben, die zum Abstellen von motorisierten Fahrzeugen dienen. Dazu zählen insbesondere Garagen, Freiflächen und Parkhäuser. Jede Anzeige darf nur ein Objekt bewerben. Mehrere zu einem Objekt zugehörige Parkplätze dürfen gemeinsam beworben werden (z.B. „3 Stellplätze im Innenhof zu vermieten“ ist zulässig).
3. Preisangabe
Die Angabe des Preises ist bei allen Inseraten verpflichten und wahrheitsgemäß anzugeben. Alle Preise sind als Endkundenpreise (inkl. MwSt.) anzugeben. Anzeigen mit „auf Anfrage“ oder „gegen Gebot“ sind nicht zulässig.
4. Anzeigentitel
Neben dem Vorschaubild und des Standortes, ist der Anzeigentitel das Erste, was Suchende zu einer Anzeige finden. Im Interesse einer ausgezeichneten Nutzererfahrung, ist die nicht zweckgemäße Verwendung von Satzzeichen oder die unsachgemäße Verwendung von Groß-/Kleinschreibung im Anzeigentitel zu unterlassen (z.B. übermäßige Verwendung von Ausrufezeichen oder den ganzen Titel in Großbuchstaben zu verfassen, ist NICHT erlaubt).
5. Bilder & Urheberrechte
Jegliches, im Rahmen einer Anzeige veröffentlichtes Bildmaterial hat im Bezug zu dem beworbenen Parkplatz zu stehen. Es dürfen ausschließlich Bilder hochgeladen werden, über dessen Urheberrecht verfügt wird.
6. Gewerbliche Verwendung
Anbieter, die auf Parkplatzsuche.at als Unternehmen auftreten, insbesondere Bauträger, Immobilienverwalter, Makler und Parkhausbetreiber, haben bei der Registrierung das Anmeldeformular für gewerbliche Anbieter zu verwenden. Unabhängig von Steuerpflicht oder dem Besitz eines Gewerbescheins werden Anbieter, die regelmäßig bzw. in hohem Volumen Anzeigen schalten, als gewerblich eingestuft.
7. Verlinkungen
Verlinkungen zu anderen Webseiten sind in privaten Anzeigen generell nicht zulässig. Gewerbliche Kunden dürfen Verlinkungen ausschließlich dazu verwenden, auf ihre eigene Homepage zu verweisen (z.B. für weitere Informationen oder zu Kontaktaufnahme).